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Marketing · 8 Minuten Lesezeit

Social Media für Arztpraxen: Was ist erlaubt und was nicht?

Viele Ärztinnen und Ärzte würden gern auf Instagram oder LinkedIn sichtbar werden, halten sich aber zurück. Die Sorge: Was darf ich als Praxis eigentlich posten? Die gute Nachricht: Mehr, als viele denken. Wer die Grundregeln aus Berufsordnung, Heilmittelwerbegesetz und Datenschutz kennt, kann Social Media sicher und wirkungsvoll nutzen.

Die drei Regelwerke, die Sie kennen sollten

Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte: Sachliche, berufsbezogene Information ist erlaubt. Verboten ist berufswidrige Werbung, also anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung.
Heilmittelwerbegesetz (HWG): Es regelt Werbung für Behandlungen, Verfahren und Arzneimittel. Besonders relevant sind die Grenzen bei Werbung gegenüber Laien, etwa bei Heilversprechen oder irreführenden Darstellungen.
DSGVO und Schweigepflicht: Patient:innen dürfen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung gezeigt oder erwähnt werden. Das gilt auch für Hintergründe auf Fotos aus der Praxis.

Das dürfen Sie in der Regel posten

  • Vorstellung des Teams und der Praxisräume
  • Sachliche Informationen zu Leistungen, Sprechzeiten und Abläufen
  • Gesundheitswissen und Aufklärung, verständlich und ohne Heilversprechen
  • Einblicke hinter die Kulissen und in den Praxisalltag
  • Stellenanzeigen und Arbeitgeberthemen

Hier ist Vorsicht geboten

  • Heilversprechen wie "garantiert schmerzfrei" oder "100 Prozent Erfolg"
  • Vorher-Nachher-Bilder, insbesondere bei ästhetischen Eingriffen
  • Patientenbilder oder Patientengeschichten ohne Einwilligung
  • Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Laien
  • Rabattaktionen und reißerische Formulierungen

Bewertungen und Kommentare

Antworten Sie sachlich und freundlich, aber ohne Details zur Behandlung. Schon die Bestätigung, dass jemand Patient:in ist, kann die Schweigepflicht berühren. Kritische Kommentare lieber in ein persönliches Gespräch verlagern.

So bleiben Sie auf der sicheren Seite

  1. Legen Sie einen festen Freigabeprozess fest, wer was postet.
  2. Nutzen Sie Einwilligungsvorlagen für Team und Patient:innen.
  3. Formulieren Sie informativ statt werblich.
  4. Lassen Sie Inhalte bei Unsicherheit vorab prüfen, etwa durch die Ärztekammer oder eine Fachanwältin.

Fazit

Social Media für Arztpraxen ist erlaubt und sinnvoll, wenn die Inhalte sachlich, informativ und respektvoll sind. hevia. marketing entwickelt Strategien und Inhalte, bei denen Compliance von Anfang an mitgedacht ist.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Regelungen können je nach Kammerbezirk und Fachrichtung abweichen.

Häufige Fragen

Darf ich als Ärztin auf Instagram Werbung machen?
Darf ich Patient:innen zeigen?
Gilt das HWG auch für LinkedIn?
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