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Marketing · 6 Minuten Lesezeit

Impressum für Ärzte: Diese Pflichtangaben gehören hinein

Jede Praxis-Website braucht ein Impressum. Für Ärztinnen und Ärzte kommen zu den allgemeinen Angaben einige berufsrechtliche Besonderheiten hinzu. Dieser Überblick zeigt, welche Angaben typischerweise ins Impressum einer Arztpraxis gehören und worauf Sie bei der Umsetzung achten sollten.

Die rechtliche Grundlage

Die Impressumspflicht für Websites ergibt sich in Deutschland aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das seit 2024 das frühere Telemediengesetz in diesem Punkt abgelöst hat. Für Angehörige reglementierter Berufe wie Ärztinnen und Ärzte sieht das Gesetz zusätzliche Angaben vor. Wer redaktionelle Inhalte veröffentlicht, etwa einen Blog, sollte außerdem eine verantwortliche Person nach dem Medienstaatsvertrag benennen.

Allgemeine Pflichtangaben

  • Vollständiger Name der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers, bei Gemeinschaftspraxen und MVZ die Namen der Verantwortlichen bzw. die Rechtsform und Vertretungsberechtigten
  • Ladungsfähige Anschrift der Praxis, ein Postfach genügt nicht
  • Kontaktmöglichkeiten für eine schnelle Kontaktaufnahme, in der Regel Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern eine vorhanden ist
  • Registereintrag mit Registergericht und Nummer, falls die Praxis in einem Register eingetragen ist, etwa im Partnerschaftsregister

Berufsrechtliche Angaben für Ärztinnen und Ärzte

Für reglementierte Berufe verlangt das Gesetz zusätzliche Informationen. Bei Ärztinnen und Ärzten betrifft das vor allem diese Punkte:
  • Die gesetzliche Berufsbezeichnung, also Ärztin oder Arzt, und der Staat, in dem sie verliehen wurde
  • Die zuständige Ärztekammer mit Anschrift
  • Die berufsrechtlichen Regelungen, in der Regel die Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer, und wie sie zugänglich sind, zum Beispiel über einen Link auf die Website der Kammer
Facharztbezeichnungen und Zusatzqualifikationen können Sie zusätzlich nennen. Achten Sie darauf, sie so zu führen, wie sie von der Kammer anerkannt wurden.

Kassenärztliche Vereinigung und Aufsichtsbehörde

Das Gesetz verlangt Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn eine Tätigkeit eine behördliche Zulassung erfordert. Ob bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten die Kassenärztliche Vereinigung als Aufsichtsbehörde zu nennen ist, wird unterschiedlich beurteilt. In der Praxis empfehlen viele Muster, die zuständige Kassenärztliche Vereinigung vorsorglich anzugeben. Klären Sie diesen Punkt am besten mit Ihrer Kammer oder einer Fachanwältin.

Besonderheiten bei Gemeinschaftspraxis und MVZ

Arbeiten mehrere Ärztinnen und Ärzte zusammen, wird das Impressum etwas umfangreicher. In einer Berufsausübungsgemeinschaft sollten die beteiligten Ärztinnen und Ärzte mit ihren Berufsbezeichnungen genannt werden. Ist die Praxis als Partnerschaftsgesellschaft organisiert, gehören Registergericht und Registernummer dazu. Ein MVZ in der Rechtsform einer GmbH nennt zusätzlich die Geschäftsführung als Vertretungsberechtigte und den Handelsregistereintrag. Gibt es eine ärztliche Leitung, ist es sinnvoll, auch sie aufzuführen.

Ein Beispiel für den Aufbau

Ein übersichtliches Impressum folgt meist dieser Reihenfolge: Praxisname und verantwortliche Person, Anschrift, Kontaktdaten, Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung, zuständige Ärztekammer, Hinweis auf die Berufsordnung mit Link, gegebenenfalls Kassenärztliche Vereinigung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registerangaben. Zum Schluss folgen die verantwortliche Person für redaktionelle Inhalte und, falls gewünscht, ein Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung.

Wo das Impressum stehen muss

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Bewährt hat sich ein Link mit der Bezeichnung Impressum im Footer jeder Seite. Auf dem Handy sollte der Link ebenfalls ohne Umwege sichtbar sein. Bezeichnungen wie Info oder Über uns sind weniger eindeutig und daher nicht zu empfehlen.

Impressum ist nicht Datenschutzerklärung

Impressum und Datenschutzerklärung sind zwei verschiedene Dinge. Die Datenschutzerklärung beschreibt, welche personenbezogenen Daten Ihre Website verarbeitet, etwa beim Hosting, im Kontaktformular oder bei eingebundenen Diensten wie einer Online-Terminbuchung. Beide Seiten sollten getrennt verlinkt und aktuell gehalten werden.

Social Media nicht vergessen

Auch geschäftliche Profile auf Instagram, Facebook oder LinkedIn brauchen eine Anbieterkennzeichnung. Häufig genügt ein gut sichtbarer Link auf das Impressum Ihrer Website, zum Beispiel in der Profilbeschreibung. Prüfen Sie, ob der Link auf allen Plattformen funktioniert und leicht zu finden ist.

Fazit

Ein vollständiges Impressum ist schnell erstellt, wenn Sie wissen, welche Angaben dazugehören. Für Arztpraxen sind vor allem Berufsbezeichnung, Ärztekammer und Berufsordnung wichtig. Wenn Sie Ihre Praxis-Website neu aufsetzen, denkt hevia. marketing diese Punkte von Anfang an mit und stimmt die Angaben mit Ihnen ab.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkreten Anforderungen können sich je nach Kammerbezirk, Praxisform und Einzelfall unterscheiden.

Häufige Fragen

Brauche ich als Ärztin ein besonderes Impressum?
Muss die Kassenärztliche Vereinigung ins Impressum?
Reicht ein Impressum-Generator?
Praxis-Website mit sauberem Fundament
hevia. marketing setzt Praxis-Websites auf, bei denen Pflichtangaben, Datenschutz und Berufsordnung von Anfang an mitgedacht sind.